Die EWR-Länder wurden über ein gemeinsames Informationssystem von der schwedischen Entscheidung unterrichtet. Die Mitgliedsstaaten hatten dann 90 Tage Zeit, um:
- Einwände gegen das Verkaufsverbot in Schweden einzulegen, wenn sie es für ungerechtfertigt halten.
- Keinen Einwand gegen die Entscheidung der schwedischen Behörde Elsäkerhetsverket einzulegen.
- das Verkaufsverbot in ihrem Land zu übernehmen, ohne eine eigene Prüfung vorzunehmen, oder eigene Maßnahmen zu treffen.
Diese 90-tägige Frist lief am 17. Juni ab. Kein weiteres Land hat beschlossen, einen Einwand zu erheben. Die Niederlande haben die Entscheidung aus Schweden übernommen und ein Verkaufsverbot ausgesprochen, in Österreich haben wir eine Verkaufspause bis zum Abschluss der Konformitätsbewertung vereinbart.
Dies bedeutet, dass die Aktivitäten von Easee in den übrigen EU-/EWR-Ländern wie gewohnt fortgesetzt werden. Easee-Produkte werden weiterhin in allen Ländern erhältlich sein, mit Ausnahme der Länder, die ein sofortiges Verkaufsverbot ausgesprochen haben oder mit denen Easee eine Verkaufspause bis zum Abschluss der Konformitätsbewertung vereinbart hat.
In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass dadurch, dass keine der nationalen Behörden einen Einwand gegen die Entscheidung von Elsäkerhetsverket erhoben hat, kein automatisches Verkaufsverbot gilt. Die Berichte in den Zeitungen über ein angebliches Verkaufsverbot in Norwegen sind nicht korrekt und eine Fehlinterpretation der offiziellen Presseerklärung.